Kommunikation – querbeet
“Unbeschadet der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle Informationen mit Bezug auf den Gegenstand dieser Richtlinie, einschließlich Marketing-Mitteilungen, die der Versicherungsvertreiber an Kunden oder potenzielle Kunden richtet, redlich, eindeutig und nicht irreführend sein müssen. Marketing-Mitteilungen müssen stets eindeutig als solche erkennbar sein.“
AsskuranZoom bietet Redaktionsleistungen und Services, die diesen Anforderungen für die Umsetzung in B2B- und B2C Maßnahmen für Verkaufsförderung und Imagebildung erfüllen. Produktion und Mediaplanungen- und Monitoring ergänzen selbstverständlich das Leistungsspektrum.